Verfügen Sie über ein geringes monatliches Nettoeinkommen, haben Sie die Möglichkeit, im Falle einer außergerichtlichen Vertretung, Beratungshilfe bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht zu beantragen.
Bei gerichtlicher Vertretung können wir für Sie Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Wird diese bewilligt, wird das Verfahren kostenlos durchgeführt.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten.